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Enteignung

Schloss Burgk: Hat der Landkreis zu lange gewartet?



Schloss Burgk: Wehranlage mit Rotem Turm / Foto: Zacke82 / CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0
Schloss Burgk: Wehranlage mit Rotem Turm / Foto: Zacke82 CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0
Die Zeit drängt: 20 Jahre lang hat das Ausgleichsgesetz dem Schlossmuseum Burgk ein Nießbrauchsrecht für Gegenstände eingeräumt, die während der sowjetischen Besatzungszeit enteignet worden waren: Möbel, Geschirr, Bilder,  Rüstungen, etc. – Zeit genug, um mit den Nachfahren der früheren adeligen Besitzer zu einer Einigung zu kommen.

Doch während die Bestände in Gotha, Weimar und Meiningen dauerhaft gesichert wurden, passierte das auf Schloss Burgk nicht. Nun gibt es massive Rückforderungen der Adels-Nachfahren – und die vom MDR genährte Spekulation, dass der Saale-Orla-Kreis zu lange mit den Verhandlungen gewartet haben könnte…
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Schloss Bronnen: Spuk schreckt Nazi-Funktionärin




Die Geschichte vom Spuk auf Schloss Bronnen aus Sicht der KI / Foto oben: Wolle51 / CC-BY-SA 3.0

Die steilen Kalksteinfelsen der Schwäbischen Alb sind eine 1a-Lage für Burgen.

Hier finden sich so fotogene Anlagen wie Schloss Lichtenstein, die Burgen Wildenstein und Teck oder Schloss Werenwag.

Dazu gehört auch Schloss Bronnen. Es ist nur über eine Brücke zu erreichen und somit in früheren Zeiten quasi uneinnehmbar. Eine Burg mit inzwischen 900-jähriger Geschichte (leider nicht zu besichtigen, da in Privatbesitz).Weiterlesen »Schloss Bronnen: Spuk schreckt Nazi-Funktionärin

Räumen Adels-Nachfahren Schloss Burgk aus?



Schloss Burgk an der Saale / Foto: Wikipedia / Geisler Martin / CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0
Schloss Burgk an der Saale / Foto: Wikipedia / Geisler Martin Lizenz: CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0

In diversen mitteldeutschen Burgmuseen setzt das Zittern ein: Werden Nachfahren der von den Sowjets zwischen 1945 und 1949 vertriebenen Schlossbesitzer jetzt Lkw-Ladungsweise die mittelalterlichen Möbel, Silberbestecke und das Folterkammer-Equipment zurückfordern, um damit den Antiquitätenmarkt zu fluten?

Eine leider gar nicht so abwegige Vermutung. Denn das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 spricht den Erben der enteigneten Burg- und Schlossherrn zwar keinen Grundbesitz, aber die beweglichen Teile des alten Familienbesitzes zu.

Ein konkretes Beispiel läuft gerade im thüringischen Schloss Burgk ab. Und es dürfte Schule machen.
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