Die syrische Luftwaffe hat am 18. August 2013 erneut die Welterbestätte Krak des Chevaliers bei Homs bombardiert. Das geht aus Fotos und Videoaufnahmen der syrischen Rebellen hervor. Ein Video der Rebellen zeigt Teile der Bomben und dokumentiert Splitterschäden an der Fassade der Kreuzritterburg. Angeblich nutzen Widerstandskämpfer die Burg als Stützpunkt.
Der Bergpark Wilhelmshöhe in Kassel und damit auch Schloss Wilhelmshöhe, die nachgebaute Ruine Löwenburg und das so genannte Riesenschloss werden Weltkulturerbe. Das hat die Welterbe-Komitee der Unesco in Pnomh Pen beschlossen.
Die ab 1691 unter Landgraf Karl von Hessen-Kassel gebaute Anlage sei ein „hervorragendes Beispiel aus der Ära des europäischen Absolutismus“, hieß es zur Begründung.
Am meisten beeindruckte die Jury die 8,25 Meter hohe Herkules-Statue aus den Jahren 1701 bis 1717 nach Entwürfen des Italieners Giovanni Francesco Guerniero – bautechnisch gesehen eine Vorläuferin der Freiheitsstatue. Ihr Sockel steht auf einem massigen Oktogon, dem so genannten Riesenschloss. Das 71 Meter hohe Ensemble mit dem Herkules an der Spitze ist das Wahrzeichen von Kassel. Weiterlesen »Schloss Wilhelmshöhe und Löwenburg sind Welterbe
Nur eine handvoll größerer deutscher Städte hat den Bombenkrieg einigermaßen unbeschadet überstanden. Dazu zählen Bamberg, Görlitz – und Quedlinburg. Die Fachwerkstadt im Harz ist seit 1994 Weltkulturerbe und größtes Flächendenkmal in Deutschland.
Auf einem Felsen südlich des Marktes erheben sich Dom und Schloss. 1000 Jahre Geschichte haben hier ihre Spuren hinterlassen. Und die Aussicht von hier oben über die Dächer der Stadt ist auch phänomenal.
Quedlinburg – 922 erstmals urkundlich erwähnt – wurde im 10. Jahrhundert Königspfalz. Hier feierten die Ottonen das Osterfest. Der erste deutsche König Heinrich I. wurde 936 in einer Krypra unter dem heutigen Dom bestattet.
Um die Totenmessen abzuhalten, erfolgte die Gründung eines Damenstifts, der zu einem politischen und kulturellen Zentrum des Heiligen Römischen Reiches wurde. Es bestand bis 1802.