Das Land Niedersachsen hat während der Zeit der hohen Flüchtlingszahlen im Eilverfahren den Paragraf 6, Absatz 3 seines Denkmalschutzgesetzes geändert.
Bislang mussten Kulturdenkmale, die z.B. einem drigend nötigen Neubauprojekt zum Opfer fielen, „im Rahmen des Zumutbaren“ fachgerecht untersucht, geborgen und doktumentiert werden. Auf Kosten des Bauherrn.
Im neuen Gesetz der Rot-Grünen Mehrheit gibt es eine Ausnahme: Denkmäler müssen vor der Zerstörung nicht mehr untersucht und geborgen werden, wenn dies die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verzögern könnte.
Das Örtchen Hohnstein in der Sächsischen Schweiz hat bislang keine Flüchtlinge aufgenommen. Bei 3300 Einwohnern und lediglich drei freien öffentlichen Wohnungen (die der Rat nicht für Asylbewerber zur Verfügung stellen will), ist das nicht wirklich überraschend.
Doch da gibt es noch die mächtige Burg Hohnstein: Die einst größte Jugendherberge der DDR ist heute Jugendgästehaus und Museum.
In die ehemalige Jugendbildungsstätte Schloss Peseckendorf bei Oschersleben könnten bald Flüchtlinge einziehen. Der Landkreis Börde will am 10. November 2015 darüber informieren. Zuvor seien allerdings Instandhaltungsmaßnahmen nötig, schreibt die Zeitung Volksstimme.
In die Burg Wittlage im beschaulichen Bad Essen (Niedersachsen) sollen bald Flüchtlinge einziehen. Die Burg soll allerdings nicht dauerhaft als Asylbewerberheim genutzt werden, sondern nur eine „Pufferkunktion“ erfüllen, wenn Heime der Nachbar-Gemeinden durch kurzfristige Zuweisungen überlastet sind.
Bei der Suche der unter Druck stehenden Kommunen nach schnell verfügbaren Immobilien für Flüchtlinge gerieten 2015/16 auch leer stehende Schlösser in den Blick.
Schloss Alfter westlich von Bonn wurde 2015/16 als Übergangswohnheim für 150 Asylbewerber genutzt. Das berichtet der Bonner General-Anzeiger. Das Schloss mit seinem angrenzenden Park gehört Simeon Reichsgraf Wolff Metternich zur Gracht, ein alter rheinischer Adelsbesitz.
Was die Sache verkomplizierte: Der Alfterer Haupt- und Finanzausschuss hat im Sommer 2015 Wochen festgestellt, dass sich das denkmalgeschützte Gebäude nicht für die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen eigne.