Russlands Krieg gegen die Ukraine: Gefahr für UNESCO-Welterbe
Befehlshabern, die Angriffe auf Welterbestätten anordnen, drohen Anklagen vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Bei einer Verurteilung sind Haftstrafen von bis zu 30 Jahren möglich.
Welterbe unter UN-Schutz
Grundlage des Welterbestatus ist die UNESCO-Welterbekonvention von 1972 (Link zum Text). Dort heißt es in Artikel 6.3:
„Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, alle vorsätzlichen Maßnahmen zu unterlassen, die das in den Artikeln 1 und 2 bezeichnete, im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten befindliche Kultur- und Naturerbe mittelbar oder unmittelbar schädigen könnten.“
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