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Kai Flender

Schloss Beuggen wird Hotel – Fotografieren ab sofort verboten

Schloss Beuggen: Fassade des Alten Schlosses / Foto: Wikipedia / Wladyslaw / CC BY 3.0 DE
Schloss Beuggen: Fassade des Alten Schlosses / Foto: Wikipedia / Wladyslaw / CC BY 3.0 DE / Foto oben: Taxiarchos228 / CC BY 3.0 DE
Die ehemalige evangelische Tagungsstätte Schloss Beuggen in Rheinfelden am Hochrhein ist zum Drei-Sterne-Hotel mit 54 Zimmern geworden. Pächter ist Christian Herzog (48), der bereits ein Hotel in Bad Säckingen betreibt und „bodenständig badische Küche“ fürs Schlosshotel-Restaurant ankündigt.

Das Gästehaus mit weiteren 26 Betten auf dem Gelände bleibt erhalten.

Zum Ärger der Nachbarn ist der jahrzehntelang offene Schlosspark ab sofort für Nicht-Hotelgäste geschlossen. Der neue Eigentümer, Architekt Kai Flender, hat vor seinem Besitz als erstes eine Verbotstafel mit 17 Vorschriften aufstellen lassen.

Es ist jetzt zum Beispiel untersagt, auf dem Schlossareal zu fotografieren. „Sie würden ja auch nicht wollen, dass man Ihr Haus fotografiert“, begründete der Architekt das gegenüber der Badischen Zeitung und verweist darauf, dass die Öffnung des Parks zu Vandalismus, Müll und Hundekot geführt habe.

Das Recht ist auf seiner Seite – als Eigentümer darf er auf seinem Privatbesitz solche Regeln erlassen.
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Architekt Kai Flender kauft Schloss Beuggen



Schloss Beuggen: Das Torhaus von der Westseite / Foto: Wikipedia / Taxiarchos228 / CC BY 3.0 DE
Schloss Beuggen: Das Torhaus von der Westseite / Foto oben: Luftbild / Beide Fotos: Wikipedia / Taxiarchos228 / CC BY 3.0 DE
Die Badener Protestanten haben ihr Schmuckstück Schloss Beuggen in Rheinfelden verkauft.

Zum 1. Januar 2017 wird der Architekt Kai Flender das zum Teil 800 Jahre alte Anwesen des Evangelischen Tagungszentrum direkt am Oberrhein übernehmen.

Der Kaufpreis wurde nicht bekannt. Auch unter dem neuen Besitzer wird die Schlossanlage öffentlich zugänglich bleiben (eine gute Nachricht, manche Neueigentümer warten schließlich nur darauf, sich ihre Schlösser abzusperren und niemanden mehr einzulassen).

Die Schlosskirche soll nun nur noch an hohen christlichen Feiertagen für Gottesdienste genutzt werden und ansonsten zum Veranstaltungsort – z.B. für Ausstellungen – werden.
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