Sturz bei Schlossbesuch: Wer zahlt bei „Stolperunfällen“?
Kommt drauf an, sagen die Juristen. Ein aktueller Fall betrifft das Gartenfestival von Schloss Ippenburg (Bad Essen) in Niedersachsen.
Eine Besucherin war über eine vier Zentimeter Höhe Schwelle im Bereich des Tores gestolpert und hatte sich „erheblich verletzt“.
Sie forderte nun Schadenersatz vom Schlosseigentümer, schreibt juragentur.de.Weiterlesen »Sturz bei Schlossbesuch: Wer zahlt bei „Stolperunfällen“?