Kommt drauf an, sagen die Juristen. Ein aktueller Fall betrifft das Gartenfestival von Schloss Ippenburg (Bad Essen) in Niedersachsen.
Eine Besucherin war über eine vier Zentimeter Höhe Schwelle im Bereich des Tores gestolpert und hatte sich „erheblich verletzt“.
Sie forderte nun Schadenersatz vom Schlosseigentümer, schreibt juragentur.de.Das Ganze ging bis zum Oberlandesgericht Oldenburg, das jetzt entschied: Die adelige Besitzerfamilie muss nicht zahlen.
Natürlich sei die vier Zentimeter hohe Schwelle ein Hindernis, aber der Torbereich sei auch nicht als barrierefrei deklariert.
Zudem sei in „schlossähnlichen Anlagen“ generell eine „eine erhöhte Aufmerksamkeit“ nötig. Mit etwas mehr Aufmerksamkeit wäre der Sturz also vermeidbar gewesen.
Die Existenz des Schlosses an dieser Stelle im Landkreis Osnabrück ist übrigens sehr schade. Denn ursprünglich stand hier eine stark befestigte Burg vom Ende des 14. Jahrhunderts.
Ritterburg mit Büchersaal
Gäbe es sie heute noch, sie könnte einer der größten Besuchermagneten Niedersachsens sein. Dass konnte die Familie von dem Bussche-Ippenburg allerdings nicht voraussehen und ließ die Ritterburg ihres Vorfahren 1811 wegen Baufälligkeit abreissen.
Das heutige Schloss stammt aus den Jahren 1862 und 1867 und ist natürlich in keiner Weise ein Ersatz für die verlorene Burg. 1998 veranstaltete die Schlossherrin hier das erste Gartenfestival Deutschlands.
Die Stolperfallen-Problematik findet man bundesweit: Natürlich werden enorme Anstrengungen unternommen, Burgen und Schlösser barrierefrei zu machen, vor allem durch den Bau von Rampen und Aufzügen (Beispiel Schloss Moritzburg, Zeitz). Aber alle Stolperfallen werden sich naturgemäß nie beseitigen lassen.
Also: Bei der nächsten Burgbesichtigung: Augen auf!
Hier geht’s zum Artikel bei Juraforum.de: „Altes Schloss muss nicht stolperfrei sein“
Hier geht’s zur Seite von Schloss Ippenburg mit den Terminen der nächsten Gartenfestivals
Ein Video zur Tulpenschau auf Schloss Ippenburg: