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Gartenfestival

Sturz bei Schlossbesuch: Wer zahlt bei „Stolperunfällen“?



Schloss Ippenburg: Besitzer müssen keinen Schadenersatz nach Stolperunfall leisten / Foto: Wikipedia / Imma Schmidt /
Schloss Ippenburg: Besitzer müssen keinen Schadenersatz nach Stolperunfall leisten / Foto: Wikipedia / Imma Schmidt / CC BY-SA 3.0 DE
Burgen und Schlösser sind voller Stolperfallen. Je uriger das Gemäuer, desto mehr Stufen, lockere Steine und andere Hindernisse liegen im Weg. Doch wenn etwas passiert, wer zahlt dann?

Kommt drauf an, sagen die Juristen. Ein aktueller Fall betrifft das Gartenfestival von Schloss Ippenburg (Bad Essen) in Niedersachsen.

Eine Besucherin war über eine vier Zentimeter Höhe Schwelle im Bereich des Tores gestolpert und hatte sich „erheblich verletzt“.

Sie forderte nun Schadenersatz vom Schlosseigentümer, schreibt juragentur.de.Weiterlesen »Sturz bei Schlossbesuch: Wer zahlt bei „Stolperunfällen“?