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Denkmalschutzgesetz

Schloss Reinhardsbrunn: Thüringen enteignet russische Besitzer



Die Kapelle von Schloss Reinhardsbrunn / Foto: Wikipedia / Michael Sander / CC-BY-SA 3.0
Die Kapelle von Schloss Reinhardsbrunn / Foto (und auch Foto oben): Wikipedia / Michael Sander / CC-BY-SA 3.0

Schloss Reinhardsbrunn ist enteignet.

Die Thüringer Landesregierung hat 2018 den lange vorbereiteten Schritt zur Übernahme des verfallenden Denkmals in Staatsbesitz nun vollzogen, das Landesverwaltungsamt hat ihn in einem 37-seitigen Schreiben bestätigt.

Die Immobilie bei Friedrichsroda (Landkreis Gotha) gehörte bislang einer Firma im Besitz einer russischen Familie, die kein Interesse an der Immobilie mehr zeigte.

Die Anlage stand in dem Ruf, das „Frustschloss der Denkmalpfeger“ zu sein.

Die Enteignung von Burgen/Schlössern ist ein höchst ungewöhnlicher Schritt. Zum einen wegen der rechtlichen Hürden, zum anderen wegen der unseligen deutschen Geschichte, in der totalitäre Regierungen immer wieder Privatbesitz aus „Staatsinteresse“ an sich gerissen haben.
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