Schloss Reinhardsbrunn vor Enteignung
Jetzt stützt ein im Auftrag der Landesregierung erstelltes Rechtsgutachten des Jenaer Verwaltungsrechtlers Prof. Michael Brenner vom 2. Mai 2014 ihren Standpunkt. Er kommt zu dem Fazit, „dass eine denkmalschutzrechtliche Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn möglich wäre und keinen rechtlichen Bedenken begegnen würde“.
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