Das Land Niedersachsen hat während der Zeit der hohen Flüchtlingszahlen im Eilverfahren den Paragraf 6, Absatz 3 seines Denkmalschutzgesetzes geändert.
Bislang mussten Kulturdenkmale, die z.B. einem drigend nötigen Neubauprojekt zum Opfer fielen, „im Rahmen des Zumutbaren“ fachgerecht untersucht, geborgen und doktumentiert werden. Auf Kosten des Bauherrn.
Im neuen Gesetz der Rot-Grünen Mehrheit gibt es eine Ausnahme: Denkmäler müssen vor der Zerstörung nicht mehr untersucht und geborgen werden, wenn dies die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verzögern könnte.
Bei der Suche der unter Druck stehenden Kommunen nach schnell verfügbaren Immobilien für Flüchtlinge gerieten 2015/16 auch leer stehende Schlösser in den Blick.
Schloss Alfter westlich von Bonn wurde 2015/16 als Übergangswohnheim für 150 Asylbewerber genutzt. Das berichtet der Bonner General-Anzeiger. Das Schloss mit seinem angrenzenden Park gehört Simeon Reichsgraf Wolff Metternich zur Gracht, ein alter rheinischer Adelsbesitz.
Was die Sache verkomplizierte: Der Alfterer Haupt- und Finanzausschuss hat im Sommer 2015 Wochen festgestellt, dass sich das denkmalgeschützte Gebäude nicht für die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen eigne.