Wenn Herrscherhäuser durch Revolutionen oder fremde Armeen vertrieben werden, bleibt die Frage: Wem gehören die verlassenen Schlösser, Burgen und die sie umgebenden Ländereien, die die Fürsten durch jahrhundertelanges Auspressen der Bevölkerung angesammelt haben?
In Deutschland war das speziell nach dem Ersten Weltkrieg ein Reizthema und führte 1926 zum Volksentscheid zur Fürstenenteignung. Der scheiterte trotz einer ziemlich modernen PR-Kampagne von KPD und SPD („Keinen Pfennig den Fürsten – Sie sollen stempeln gehen“).
Zu den Hintergründen siehe Wikipedia. Die Hals über Kopf geflüchteten Herrscherhäuser konnten danach – einige auch wieder nach dem Zweiten Weltkrieg – mit erheblichen Abfindungen rechnen und zählen heute zu den reichsten Familien des Landes.
Bulgarien steht nun vor einem ähnlichen Problem.
Simeon Borissow Sakskoburggotski, bzw. Simeon von Sachsen-Coburg und Gotha, bzw. Simeon II., letzter Bulgarischer Zar (1943 bis 1946) und zwischen 2001 und 2005 Ministerpräsident der Republik Bulgarien, möchte drei Schlösser und reichlich Wälder zurückhaben.
Die Sache ist kompliziert. Die von den Kommunisten verstaatlichten Latifundien hat das bulgarische Verfassungsgericht dem Ex-Zaren nämlich 1998 zurückerstattet. Vier Jahre nach seinem Rücktritt als Regierungschef.
Soweit so gut. Doch 2009 hat das bulgarische Parlament sich über die Entscheidung des Verfassungsgerichts hinweggesetzt und das gesamte Erbe der königlichen Familie gesperrt. Das meldet die dpa.
Erst ein neues Gesetz soll nun Klarheit schaffen. Dessen Verabschiedung lässt allerdings auf sich warten.
Konkret geht es um folgende Anwesen:
– das Königsschloss Zarska Bistriza im südbulgarischen Hochgebirge Rila.
– Jagdschloss Kritschim in Südbulgarien
– das Bergschloss Sitnjakowo und
– Schloss Wrana bei Sofia
Seit 2010 klagt Simeon Borissow Sakskoburggotski nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, möglicherweise mit guten Chancen auf ein für ihn positives Urteil.
Währenddessen werden in seiner Heimat Fakten geschaffen. Laut dpa hat das Oberste Kassationsgericht in Sofia entschieden, dass der Ex-Zar keinen Anspruch auf Schloss Wrana habe, wo er als Ministerpräsident residierte. Das 1937 errichtete Anwesen gehöre dem Staat. Simeon hatte den Schlosspark zuvor bereits der Kommune geschenkt.
Mehr dazu in einem dpa-Artikel von Elena Lalowa (via Grenzecho.net): „Bulgariens letzter König zittert“