Abmahnwelle: Umleitungen auf RedTube?

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Von wegen anonym: Deutsche Besucher dieser Seite gesehen mit den Augen von Google Analytics... Bild: Screenshot
Von wegen anonym: Deutsche Besucher dieser Seite gesehen mit den Augen von Google Analytics… Bild: Screenshot

Die Frage, wie die abmahnende Kanzlei U+C über die Firma itGuards an die IPs von Internetnutzern gekommen ist, die auf RedTube urheberrechtlich geschützte Pornos wie „Amandas’s Secrets“) geschaut haben sollen, bleibt rätselhaft.

Ich hielt bisher die Variante der Speicherung der IPs via Werbebanner für die wahrscheinlichste Erklärung.

Dazu gibt es neue Details: Konrad Lischka schreibt bei SPON: „Die Werbeplätze auf Redtube vermarktet die zum Konzern Mindgeek (früher Manwin) gehörende Firma Trafficjunky. Bei TrafficJunky können Anzeigenkunden sehr genau bestimmen, wo und wem ihre Werbung gezeigt wird. Zur Auswahl stehen unter anderem Schlagwörter, die einem Video zugeordnet sind, das Land, aus dem es abgerufen wird, oder der benutzte Internetprovider„.


Und Trafficjunky speichere mithilfe der Bannerwerbung definitiv Besucher-IPs und URLs der besuchten Videos.

RedTube lässt sich dieses Vorgehen von den Nutzern über seine AGBs auch ausdrücklich genehmigen. Dort steht: “RedTube allows other companies to display advertisements using the Service. These companies use technology to deliver advertisements you see using the Service directly to your browser. In doing so, they may automatically receive your IP address.

Also: RedTube erlaubt anderen Firmen (i.e. Mindgeek, dem größten Internet-Pornokonzern der Welt), Werbung auf seiner Seite zu schalten. Diese Firmen (es ist ausdrücklich im Plural formuliert!) bekommen im Gegenzug automatisch die IP-Adresse des jeweiligen Nutzers. Unanonymisiert – frei Haus – ganz legal. Klar, Kunden zahlen ja auch pro View, bzw. pro Klick, da will man schon die Gewissheit haben, es mit echten Usern zu tun zu haben.

Nackte Tatsachen: "RedTube"-Treffer bei der Google-Bildersuche / Foto: Screenshot
Nackte Tatsachen: „RedTube“-Treffer bei der Google-Bildersuche / Foto: Screenshot
Die spannende Frage ist, ob a) außer Mindgeek tatsächlich noch andere Firmen RedTube mit Werbung bestücken und somit IPs sammeln dürfen oder b) ob, falls Mindgeek beim Datensammeln ein Monopol hat, der Konzern Werbekunden die Tabellen mit den IPs zugänglich macht (anhand derer man ja Nationalität und Internet-Anbieter erkennen kann).

Wenn eine der beiden Fragen positiv beantwortet wird, ist alles klar. Dann bräuchte die ominöse Gladii-Software nur noch die vom Werbevermarkter gelieferten Datensätze sortieren, fertig ist die Laube. Das würde auch die Mehrfach-Abmahnungen erklären. Ganz legal. Es wäre die eleganteste Lösung.

Mindgeeks Vizepräsident Alex Taylor bestreitet übrigens via xbiz.com vehement, Daten „an Dritte“ weitergegeben zu haben.

Wenn eine RedTube-Werbeschaltung nur über Mindgeek möglich ist, und Mindgeek die IPs zwar sammelt, aber nicht weitergibt, könnten natürlich immer noch ein Datenleck oder eine CD mit Telekom-Pornogucker-IPs im Spiel sein. Und inzwischen sind ja sogar einige Schweizer Bänker bestechlich…

Diese Variante erklärt übrigens nicht schlüssig, dass Gladii (zu deutsch: „Schwerter“) laut Landgericht Köln in der Lage sein soll, festzustellen, ob und wann der Nutzer das Video gestoppt und den Stream fortgesetzt hat (zitiert nach xsized.de). Dazu bräuchte man direkten Zugriff auf den RedTube Server oder den Rechner des Nutzers – oder hellseherische Fähigkeiten.  Eventuell hat das Gericht diesen Punkt ja auch missverstanden.

Sollte es gelingen, die IP-Weitergabe über Bannerwerbung und Weitergabe von IP-Listen durch RedTube glaubhaft auszuschließen, geht die Suche wieder von vorne los.

Zuletzt macht die von Heise.de ins Spiel gebrachte Theorie der IP-Weiterleitung die Runde. Beim Service Trafficholder können Seitenbetreiber länderspezifischen Traffic kaufen. D.h. deutsche Nutzer, die irgendwo im Netz auf einen Link klicken (z.B. ein Vorschaubildchen auf einer Pornoseite…), landen auf einer vom Käufer festgelegten Domain. Und wenn er diese kontrolliert, sieht er IP-Daten und die Aufenthaltsdauer.

Nun tauchen in diversen Logfiles abgemahnter Nutzer wundersamerweise die Domains „retdube.net“ und „movfile.net“ auf, ohne dass die Nutzer dort eigentlich bewusst hinwollten. Wer dahintersteckt ist unbekannt. Die Domains wurden allerdings erst im Juli 2013 registriert, verdächtig kurz vor der Abmahnaktion. Und sie leiten weiter zu – erraten – den abmahnträchtigen Redtube-Videos.

Die Zugriffszahlen auf diese Videos, sofern man sie mithilfe des Google Caches rekonstruieren kann, stiegen denn auch nicht langsam an, wie man das bei neu in die Pornovideo-Datenbank eingestellten Videos erwarten dürfte. Nein, Mitte Juli gab es eine sprunghafte Verdopplung, bzw. Ver-15-fachung der Zugriffe auf zwei Videos, was eine Grafik bei Heise anschaulich nachweist (nach Studieren der zeitlichen Abläufe in der Grafik hat man keine Fragen mehr).

Ok, das riecht schon nach einer schlüssigen Erklärung. Aber auch diese Variante kann nicht erläutern, wie Gladii denn die Dauer und mögliche Stopps des Streams messen will. Es wäre nur möglich IP, die angesteuerte URL und Zeit zu protokollieren (exakt unter Angabe dieser Daten wurde ja auch abgemahnt).

Letztere Variante könnte rechtlich für den Urheber zum Bumerang werden. Es wäre ja so, dass die Nutzer ohne ihr Zutun auf den urheberrechtlich geschützten Videos landen würden und das Ganze somit auch für wenig internetaffine Juristen klar als Falle erkennbar wäre. Inzwischen interessiert sich ja laut „Welt“ auch die Staatsanwaltschaft Köln für den Fall. Der Hamburger Anwalt Christian Solmecke fragt inzwischen im Blog wbs-law.de: „Wird aus der größten Abmahnwelle jetzt die größte Betrugswelle?“

Kommentar von Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C dazu im Interview mit der Zeit: „Selbst wenn die IP-Adressen auf eine illegale Art erlangt worden wären, kann uns das juristisch völlig egal sein“ – schließlich habe man ja die Kölner Landgerichtsbeschlüsse…

Es bleibt jedenfalls spannend. Mal sehen, wann die Wunder-Software Gladii die ersten Youtube-Nutzer „zweifelsfrei“ beim Schwarzsehen erwischt und nach der Abmahnung auch noch an die Gema verpfeift…

Eine auch für Laien sehr gut lesbare und umfassende Übersicht über das Geflecht zwischen itGuards, The Archive und den diversen Kanzleien sowie die Hintergründe der Abmahnungen bringt Florian Regensburger auf der Seite des Bayerischen Rundfunks: „Vielleicht kommt es auf einem – vermutlich jahrelangen – Weg durch die Instanzen aber auch zu einem höchstrichterlichen Urteilsspruch, der eine klare Rechtslage in Sachen Streaming schafft“.

Update: Inzwischen hat das Landgericht Hamburg auf Antrag von RedTube eine Einstweilige Verfügung gegen The Archive erlassen (Links bei Achivalia): Darin untersagt das LG weitere Abmahnungen von RedTube-Nutzern wegen der fünf Filme.

Über Weihnachten ist also zunächst Ruhe…

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Ein Gedanke zu „Abmahnwelle: Umleitungen auf RedTube?“

  1. Farrang
    „Die spannende Frage ist ob außer Mindgeek tatsächlich noch andere Firmen RedTube mit Werbung bestücken und somit IP´s sammen dürfen“.
    Fürchte ja, da hat sich bei „jemand“ beim surfen ein Fenster geöffnet als er YouTube verlassen wollte. „BlackBF Videos-User submitted“ Das Fenster ließ sich auch nicht schließen und die Domain war im Broserverlauf gespeichert. Unter www. blackbfvideos.com ist Moniker Privacy Services in Portland registriert. Na hoffentlich gehören die zu Mindgeek, was ich nicht glaube. Wenn hier wirklich jedermann IP-Adressen abgreifen kann und weiterverkaufen kann, gute Nacht. Dann kann die Seite dicht machen. Laut kursierender Liste der Mandanten von U und C gehört Moniker nicht zu den Mandanten, nachdem das Bild mit den schwarzen Männern, das niemand haben oder sehen wollte sich nicht wegklicken ließ, wurde das speedport vom Stromnetz getrennt. Auf der Filmliste von U und C die kursiert wurde dieses „Angebot“ auch nicht gefunden. Wäre da „jemand“ nicht so neugierig gewesen wäre er jetzt nicht der Farrang Dong (thai: Depp). Aufgefallen ist noch, „man“ glaubt das sei neu, dass gut sichtbar beim angespielten Film „Free“ zu sehen war. Das ist doch Mache ausgerechnet als sich nicht schließen lassendes Fenster ein Pornoangebot stehen zu lassen das Homosexuelle anspricht die ein Faible für Farbige haben. Das andere angemahnte Video war glaub ich auch was für Freunde des etwas anderen sexuellen Geschmacks. Denk das ist Masche. Shit happens always to „somebody“
    Farrang

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