Drohne über Burg Hohenzollern abgestürzt



Hof der Burg Hohenzollern / Foto: Burgerbe.de
Hof der Burg Hohenzollern / Foto: Burgerbe.de / Das Foto oben zeigt die abgestürzte Drohne / Foto: Pressemitteilung Burg Hohenzollern

Eine Kameradrohne vom Typ Quadrocopter ist Freitag Nachmittag aus 20 Meter Höhe über dem Hof der Burg Hohenzollern (Schwaben) abgestürzt.

Der etwas über ein Kilogramm schwere Mini-Hubschrauber fiel vor der Schatzkammer auf den Steinboden des Hofs. Es wurde niemand verletzt. Die Propeller der 1500 Euro teuren Drohne zerbrachen bei dem Unfall.

Es wird geprüft, ob historische Fenster durch herumfliegende Trümmer Schaden genommen haben.

Der Pilot des Fluggeräts konnte von Burg-Mitarbeitern auf einer Wiese, 1,5 Kilometer von der Burg entfernt, ausfindig gemacht werden. Der 35-jährige Ingenieur hatte bereits einige Minuten lang keinen Sichtkontakt mehr zur Drohne gehabt. Er steuerte den Quadrocopter per Handy-Display.




Um genau solche Unfälle zu verhindern, gilt über Burg Hohenzollern ein Flugverbot für Drohnen. Die Absturzstelle liegt an einer häufig von Schlossbesuchern genutzten Strecke.

Der Pilot entschuldige sich sofort. Er gab an, er habe die Drohne „nur mal ausprobieren wollen“. Die gesetzlichen Vorschriften habe er nicht gekannt. Er habe sich darauf verlassen, dass das Fluggerät im Fall eines Abbruchs der Funkverbindung wieder zum Startpunkt zurückkehre.

Auf Burg Hohenzollern sind Drohnenflüge seit Mitte Januar 2016 verboten / Foto: Pressemitteilung Burg Hohenzollern
Auf Burg Hohenzollern sind Drohnenflüge seit Mitte Januar 2016 verboten / Foto: Pressemitteilung Burg Hohenzollern

Bei der Burgverwaltung kann man über diese Erklärung nur den Kopf schütteln: „Der Pilot hat im höchsten Maße verantwortungslos gehandelt. Er hat die Sicherheit und Gesundheit der Burgbesucher riskant aufs Spiel gesetzt.“

Burg Hohenzollern von weitem
Burg Hohenzollern: Gut sichtbares Ziel für Drohnenflüge / Foto: Burgerbe.de

Außerdem müsse jetzt noch geprüft werden, ob bei dem Absturz das im Burghof geparkte Auto und die Burgfenster Schaden genommen haben. Die historischen Burgfenster sind 150 bis 700 Jahre alt. Der Pilot müsste in diesem Fall für die Reparatur aufkommen.

Die Burgverwaltung unterstreicht, dass Drohnenflüge zum Beispiel über Menschenmengen nicht erlaubt sind. Und die Burg Hohenzollern zählt jährlich über 300.000 Besucher.

Außerdem befindet sich die Burg in Privatbesitz des Hauses Hohenzollern und kann von daher von sich aus Drohnenflüge auf dem gesamten Burgareal verbieten, was Mitte Januar auch passiert ist.

Zum privaten Grundstück zählen auch der Großteil des bewaldeten Burgbergs und die Parkplätze unterhalb der Burg.

Um dem Drohnen-Verbot Nachdruck zu verleihen, hat die Burgverwaltung Schilder angebracht. Auf Deutsch und auf Englisch teilen diese mit, dass Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.

Mit entsprechenden Konsequenzen wird der Pilot nun rechnen müssen.

Quelle des Artikels ist eine Pressemitteilung der Burg Hohenzollern: „Drohne im Burghof abgestürzt