Schloss Reinhardsbrunn: Erster Schritt zur Enteignung




Schloss Reinhardsbrunn in Thüringen wird zum Alptraum für Denkmalschützer / Foto: Wikipedia/Michael Sander
Schloss Reinhardsbrunn in Thüringen: Ein Alptraum für Denkmalschützer / Foto: Wikipedia / Michael Sander / Lizenz: CC BY 3.0 DE / Foto oben: Burgerbe.de

Das thüringische Finanzministerium steuert auf eine Enteignung des „Problemschlosses“ Reinhardsbrunn zu. Als ersten Schritt hat es jetzt ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben.

Der (russische) Schlossbesitzer reagiert zurzeit nicht auf Schreiben des Landes, das ihn drängt, das Denkmal zu sichern. Das meldet der MDR.

Angesichts des vor der Tür stehenden Winters seien jedoch Notsicherungsmaßnahmen nötig, argumentiert das Land. Wenn das Schloss enteignet wird, muss dem Besitzer eine „angemessene Entschädigung“ gezahlt werden.

Deren Höhe würde sich nach dem durch das Gutachten ermittelten Betrag errechnen. Und der dürfte angesichts des Zustands des Gebäudes nicht allzu hoch sein…

Rechtlich scheint sich Thüringen auf sicherem Boden zu bewegen. Zuminedst kommt ein Rechtsgutachten des Jenaer Verwaltungsrechtlers Prof. Michael Brenner vom 2. Mai 2014 zu dem Fazit, “dass eine denkmalschutzrechtliche Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn möglich wäre und keinen rechtlichen Bedenken begegnen würde”.

Zuvor war unklar, ob nicht bei einer Enteignung der Staat für die (eigenartigen) Grundschulden in Höhe von zehn Millionen Euro würde haften müssen, die auf dem maroden Bau lasten. Der Professor geht jedoch davon aus, dass diese Schulden mit der Enteignung „untergehen“ würden.

Das Schloss war 1827 von Herzog Ernst I. In Friedrichsroda nahe Gotha gebaut worden. Es ging aus der Ruine des 1085 gegründeten Hausklosters der Landgrafen von Thüringen hervor.

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