Silvester: Nürnberg und Landshut verbieten Knallerei auf Burgen



Burgtürme über Nürnberg
Burgtürme über Nürnberg / Foto: Burgerbe.de
Die Städte Nürnberg und Landshut haben für Silvester das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich ihrer Burgen verboten. Damit will man die Besucher schützen und vermeiden, dass Teile der historischen Anlage Feuer fangen.

In Landshut drohen ertappten Raketenschützen und Böllerwerfern sogar 5000 Euro Strafe (1961 hatte eine Brandkatastrophe große Teile der Anlage zerstört).


Wer den Blick von der Nürnberger Kaiserburg über die Stadt genießen will, sollte beachten, dass es im Bereich der Burg eine Reihe von Beschränkungen für Feuerwerkskörper, Flaschen und Gläser sowie den Fahrzeugverkehr gibt.

Brandgefahr: Auf dem Nürberger Burggelände gibt's immer noch einiges an Fachwerk.
Brandgefahr: Auf dem Nürberger Burggelände gibt’s immer noch einiges an Fachwerk.

Es dürfen in der Silvesternacht zwischen 21 und 2 Uhr auf der Stadtfreiung (Seite zur Innenstadt) keine Feuerwerkskörper, Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein privater Sicherheitsdienst Taschen. Mitgebrachte Feuerwerkskörper, Glasflaschen und Gläser müssen dort abgegeben werden.

Außerdem dürfen im gesamten Bereich zwischen Stadtfreiung, Landfreiung (Seite zur Nordstadt), Kaiser-Stallung, Luginsland-Turm, Ölberg und Burgstraße ab Schildgasse keine Feuerwerkskörper abgeschossen oder gezündet werden.

Das Knallerei-Verbot ist sicher auch ganz gut für den Tierschutz, schließlich leben Falken im Sinnwellturm, die man per Webcam beobachten kann.


Der Sinnwellturm / Foto: Burgerbe.de
Der Sinnwellturm (der mit der Falken-Webcam)/ Foto: Burgerbe.de

Der Verbotsbereich ist mit Schildern gekennzeichnet und wird von der Polizei kontrolliert. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Um die Zufahrten zur Burg für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind die Obere Söldnersgasse, die Vestnertormauer, der Paniersplatz und die Burgstraße ab 22 Uhr für Nichtanlieger gesperrt.

In der Oberen Söldnersgasse, in der Burgstraße zwischen Theresienstraße und Schildgasse, in der Augustinerstraße zwischen Karlstraße und Winklerstraße sowie in der Theresienstraße vor der Rathauswache gelten durchgehend absolute Halteverbote.

Bei hohem Fußgängeraufkommen entscheidet die Polizei vor Ort, ob sie folgende Bereiche zusätzlich absperrt: Am Ölberg, westlich der Burgstraße; Obere Schmiedgasse, westlich der Burgstraße; Schildgasse, östlich der Burgstraße.

Burg Trausnitz wurde nach dem Brand von 1961 umfassend restauriert
Burg Trausnitz wurde nach dem Brand von 1961 umfassend restauriert

In Landshut gilt auf dem Gelände von Burg Trausnitz:

Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist generell untersagt. Wie das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut mitteilt, dürfen „aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes“ auch am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem gesamten Gelände der Burg Trausnitz keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.

Wer das Knallen nicht lassen kann, dem droht eine empfindliche Strafe: Bei Verstoß dieser Anordnung muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro gerechnet werden.

Hinweise zum Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern
Das Nürnberger Ordnungsamt weist darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Zulassungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verkauft und verwendet werden dürfen. Dabei dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 1 nicht an Kinder unter zwölf Jahren, Feuerwerkskörper der Klasse 2 nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.

Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember 2013 und 1. Januar 2014 ohne Erlaubnis abgebrannt werden.

Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem „kleinen Waffenschein“.

Quellen für diesen Artikel sind Pressemitteilungen der Städte Nürnberg: „Burg: Feuerwerks- und Verkehrsverbote in Silvesternacht“ und Landshut: „Burg Trausnitz: Silvester-Feuerwerk verboten“ (nicht mehr online verfügbar)